BAB - Digitalisierung von Eingangsrechnungen
Eingehende Rechnungen müssen in Deutschland nach § 14 (4) Umsatzsteuergesetz (UStG) bestimmte Angaben enthalten. Die Form und Anordnung dieser Angaben unterscheidet sich jedoch von Rechnungssteller zu Rechnungssteller. Die Belegerkennung von formstar erkennt unabhängig vom Rechnungsformat nicht nur die auf der Rechnung enthaltenen Kopf- und Positionsdaten, sondern prüft auch deren Vollständigkeit gemäß § 14 (4) UStG und übergibt die vollständigen Daten an die BAB – Finanzbuchhaltung zur Buchung und Bezahlung.
In der BAB – Finanzbuchhaltung kann sofort, automatisch die Eingangsrechnung inkl. Beleg übernommen werden. Es werden Buchungsvorschläge erzeugt, die korrigiert oder sofort verbucht werden können.
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