BAB-Lohn-News
Voraussichtliche Rechengrößen 2021
Am 04.09.2020 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) den Referentenentwurf zur Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2021 auf seiner Internetseite veröffentlicht.
Bevor die Verordnung im Bundesgesetzblatt verkündet wird, muss sie von der Bundesregierung beschlossen wer-den (voraussichtlich am 14.10.2020) und der Bundesrat muss anschließend zugestimmt haben.
Nachfolgend einzelne voraussichtliche Sozialversicherungswerte für 2021:
Jahresarbeitsentgeltgrenzen in der Krankenversicherung
Allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze(§ 6 Abs. 6 SGB V) jährlich 64.350,00 EUR
Besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze (Bestandsfälle PKV, § 6 Abs. 7 SGB V) jährlich 58.050,00 EUR
Beitragsbemessungsgrenzen Kranken- und Pflegeversicherung jährlich 58.050,00 EUR monatlich 4.837,50 EUR
Rentenversicherung (allgemein)
monatlich West 7.100,00 EUR, jährlich 85.200,00 EUR
monatlich Ost 6.700,00 EUR, jährlich 80.400,00 EUR
Knappschaftliche Rentenversicherung
monatlich West 8.700,00 EUR, jährlich 104.400,00 EUR
monatlich Ost 8.250,00 EUR, jährlich 99.000,00 EUR
Bezugsgrößen
monatlich West 3.290,00 EUR*
monatlich Ost 3.115,00 EUR
*Die Bezugsgröße West gilt in der KV und PV bundesweit.
Mindestzahlbetrag für Beiträge aus Versorgungsbezügen in der Kranken- und Pflegeversicherung monatlich 164,50 EU (bundeseinheitlich)
Die Werte stehen unter dem Vorbehalt der weiteren Beschlüsse und Zustimmungen sowie der Verkündung im Bundesgesetzblatt.
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